Rainer Wiederstein

"Es ist eine Lust zu Leben!"

Jugendmedienschutz, Präventionsvortrag für SuS

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Die neuen hessenweit einheitlichen Richtlinien sollen gewährleisten, dass die Polizei nur bei den Ursachen für Kriminalität ansetzt, für deren Beseitigung sie fachlich verantwortlich ist und für die sie Kompetenzen hat. Ich habe Ihnen mal die Kernaussagen der neuen Erlasslage stichpunktartig zusammengefasst. Vielleicht kann ich Ihnen die neue Erlasslage so ein wenig transparent machen.

  • die Polizei ist keine primäre Erziehungsinstanz für Kinder und Jugendliche und hat im Gegensatz zu Elternhaus, Schule und Jugendvereinen im Bereich der Prävention bei jungen Menschen nur eine sehr beschränkte Zuständigkeit
  • Aufgabe der Polizei ist die Information und Unterstützung der primären Sozialisationsinstanzen (Eltern, Lehrer, sozialpädagogische Fachkräfte), um einen Multiplikatoreneffekt zu erzielen
  • einzelne Klassenbesuche bzw. Vorträge in Schulklassen durch Polizeibeamte werden im Sinne der Prävention als wirkungslos und nicht nachhaltig erachtet
  • in Ausnahmefällen können Klassenbesuche anlassbezogen erfolgen, um Kinder und Jugendliche sachlich über die gesetzlich geregelten Folgen von strafbaren Fehlverhaltensweisen zu informieren
  • im Rahmen der Prävention soll der Einsatz von Polizeibeamten nach dem Prinzip der Abschreckungstheorie unterbleiben und rein plakative Maßnahmen sollen unterlassen werden
  • weil es bei der Prävention hauptsächlich um die Verhinderung von Fehlentwicklungen bei jungen Menschen geht, fällt sie ausschließlich in die Kompetenz der Pädagogik und muss nach deren Regeln stattfinden
  • die direkte Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen kann nicht durch die Polizei allein erfolgen und muss konzeptionell basiert, also in ein langfristiges und nachhaltiges pädagogisches Programm eingebettet sein, stets in Kooperation mit (sozial-)pädagogischen Fachkräften (z.B. PiT-Hessen)

Kommentar und Antwort von Frau Leischner auf  meine o.g. Interpretation des Sachverhaltes: „Es hat keine Aufgabenverschiebung stattgefunden, weil Medienprävention an Schulen keine Aufgabe der Polizei ist. Die bisherige Verfahrensweise, dass polizeiliche Jugendkoordinatoren in Schulklassen Vorträge zu dieser Thematik durchgeführt haben, war alleine dem Umstand geschuldet, dass das Hessische Kultusministerium bisher die Entwicklung der digitalen Medien verschlafen hat und in den schulischen Lehrplänen eine riesige Lücke klaffte und nach wie vor klafft, was die Vermittlung von Medienkompetenz angeht. Der persönliche Einsatz der Jugendkoordinatoren in diesem Bereich war ein reines Unterstützungsangebot der Polizei, denn die Zuständigkeit für Medienprävention an Schulen liegt allein beim Hessischen Kultusministerium. Selbst die Elternabende und Lehrerfortbildungen, die von der Polizei angeboten werden, sind eine reine polizeiliche Serviceleistung für die Schulen, weil das HKM bisher noch nicht die entsprechenden Voraussetzungen an den Schulen geschaffen hatte.

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