Im Landkreis Limburg-Weilburg zieht sich die Jugendkoordinatorin der Polizei in der Person von Frau Katja Leischner (Polizeihauptkommissarin) aus den Klassenzimern der Schulen – im Bereich der „Medienprävention für „Jugendliche“ – zurück. Frau Leischner, die seit Jahren erfolgreich in den Schulen bei Klassenbesuchen präventiv in ihren Vorträgen und Präsentationen auf die SuS einwirkt, steht den „Kindern“ für diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung. Das Unterstützungsangebot bzw. die zusätzliche Serviceleistung der Jugendkoordinatorin fällt weg (s.u. Kommentar Frau Leischner)
Quellen: www.medien-sicher.de (Handbuch Medienerziehung/Jugendmedienschutz als PDF) und www.digitale-helden.de
Auch wenn Frau Leischner klar stellt, dass keine Aufgabenverschiebung stattgefunden hat, weil Medienprävention an Schulen keine Aufgabe der Polizei sei, finde ich es nur schade und traurig, dass die Jugendlichen nun auf die wirkungsvollen Vorträge der Jugendkoordinatorin verzichten müssen. Für mich ist dieser Schritt nicht still hinnehmbar. Ich hätte gerne eine „2. Frau Leischner“ als Unterstützung beim „Jugendmedienschutz“ als nur eine „halbe“ ;-)!
Leider werden nach nach neuer Erlasslage in Hessen einzelne Klassenbesuche bzw. Vorträge in Schulklassen durch Polizeibeamte im Sinne der Prävention als wirkungslos und nicht nachhaltig erachtet. Der Schwerpunkt der polizeilichen Präventionsarbeit verschiebt sich leider in den Bereich der Eltern- bzw. Erwachsenenarbeit. Die neuen hessenweit einheitlichen Richtlinien sollen gewährleisten, dass die Polizei nur bei den Ursachen für Kriminalität ansetzt, für deren Beseitigung sie fachlich verantwortlich ist und für die sie Kompetenzen hat. Eine weitere Kernaussage der Erlasslage: Die Polizei ist keine primäre Erziehungsinstanz für Kinder und Jugendliche und hat im Gegensatz zu Elternhaus, Schule und Jugendvereinen im Bereich der Prävention bei jungen Menschen nur eine sehr beschränkte Zuständigkeit.
Laut der neuen Erlasslage verschiebt sich der Schwerpunkt der polizeilichen Präventionsarbeit ja in den Bereich der Eltern- bzw. Erwachsenenarbeit. Für die polizeiliche Arbeit in den Schulen bedeutet dies zukünftig für alle Präventionsbereiche die Durchführung von Elternabenden und Lehrerfortbildungen sowie im Bereich Kinder und Jugendliche anlassbezogene Klassenbesuche nach konkreten Vorfällen, um über die strafrechtlichen Konsequenzen von Fehlverhaltensweisen zu informieren. Darüber hinaus Vorträge bzw. Unterrichtseinheiten in Schulklassen nur gemeinsam mit (sozial-) pädagogischen Fachkräften, z.B. der Fachstelle für Suchtprävention, des Jugendbildungswerks, der Schulsozialarbeit, der Jugendhilfe etc. Weiter geht´s auf Seite 2 =>